Unsere Infos & Aktionen
Thema Zuzahlungsbefreiung
Bitte legen Sie uns unaufgefordert ihre Zuzahlungsbefreiung vor!
Nur so können wir wissen, dass Sie keine Zuzahlungen leisten müssen und nur bei Vorlage des Befreiungsausweises kann eine entsprechende Änderungen am Rezept/E-Rezept von uns vorgenommen werden!
Das gilt auch, wenn sie für Familienangehörige (z. Bsp. Mutter o. Vater, Oma o. Opa) Rezepte/E-Rezepte einlösen!
Kinder bis 18 Jahren sind generell von der Zuzahlung befreit. Lediglich sogenannte Mehrkosten können hier anfallen, das ist dann der Fall, wenn ein Medikament mehr kostet, als die Krankenkassen dafür bezahlen.
Unser Tipp:
Die Befreiung von der Rezept-Zuzahlung verlängert sich NICHT automatisch Jahr für Jahr, sie muss jedes Jahr NEU beantragt werden! Bitte kümmern sie sich am besten rechtzeitig im alten Jahr noch um die Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr und legen uns diese im neuen Jahr bei ihrem ersten Besuch in unseren Apotheken vor. NUR so können Doppelzahlungen vermieden werden. Eine Erstattung von doppelt geleisteten Zuzahlungen unsererseits ist nur bedingt möglich! Die Krankankassen erstatten gegen Vorlage der Kassenbelege diese Zuzahlungen.